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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Codepro GmbH

Diese AGB regeln die vertraglichen Belange zwischender codepro gmbh und ihren Kunden. Die codepro gmbh strebt eine reibungslose und erfolgreiche Zusammenarbeit an. Durch offene Kommunikation, Transparenz, konstruktiver und ausführlicher Vorbesprechungen oder Briefings über die erwarteten Leistungen und Möglichkeiten wird das Ziel des Projektes klar definiert.

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt) gelten als Vertragsbestandteil bei Verträgen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden «Kunde» genannt) und dem Auftragnehmer (im folgenden codepro gmbh genannt). Der Kunde anerkennt die AGB der codepro gmbh in ihrer jeweils gültigen Fassung als Vertragsbestandteil. Die AGB gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen oder ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

Die detaillierte Leistung welche von codepro erbracht wird, ergibt sich aus dem letztgültigen Angebot zwischen codepro gmbh und allfällig abgeschlossenem Vertrag zwischen codepro gmbh und dem Kunden. Anhänge wie Briefings, Zusatzangebote, Auftragsbestätigungen usw. gelten ebenfalls als Vertragsbestandteil.

Diese AGB ergänzen den Vertrag. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag gehen die Bestimmungen des Vertrages den Bestimmungen dieser AGB vor.

Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der codepro gmbh. Allfälligen AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Deren Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen codepro gmbh und dem Kunden ist ausgeschlossen

2 Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis zwischen codepro gmbh und dem Kunden kommt mit Abschluss des Vertrages bzw. der Auftragserteilung des Kunden zustande. Eine Auftragserteilung gilt auch in mündlicher Form.

Bei Eingehen des Vertragsverhältnisses setzt codepro gmbh die Zahlungsfähigkeit des Kunden voraus. Bei Auftragserteilung wird ein drittel der Auftragssumme fällig. Erst nach Eingang dieser Teilzahlung kommt der Vertrag zu Stande.

Angebote von codepro gmbh gelten für 60 Tage. Bei den Angeboten von codepro gmbh handelt es sich nicht um Pauschalpreise, sondern um Kostenschätzungen. Im Falle eines Vertrags-abschluss zwischen dem Kunden und codeprogmbh werden Angebote und Kostenvoranschläge Bestandteil des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde diesen nicht innert 5 Tagen schriftlich widerspricht.

Offerierte Pauschalpreise werden ausdrücklich als solche deklariert und basieren auf vollstän-digen, genauen Angaben. In gegenseitigem Ein-verständnis können die vereinbarte Leistungen jederzeit angepasst werden.

3 Herausgabe, Weiterverwendung, und Aufbewahrung von Produkten

Sämtliche Produkte (insbesondere Arbeitsun-terlagen, elektronische Daten, Aufzeichnun-gen, Entwürfe), die von codepro gmbh erstellt werden, verbleiben vollumfänglich bei codeprogmbh. Dies gilt auch für Entwürfe und Prototy-pen die vor einem Vertrag erstellt wurden. Eine Herausgabe von Produkten wie Quellcode und Originaldaten an den Kunden kann allenfalls nach schriftlichem Einverständnis von codeprogmbh sowie Bezahlung einer Lizenzgebühr durch den Kunden und der klaren Definition des Ver-wendungszweckes erfolgen. Seitens des Kunden besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Herausga-be von Produkten, Quellcode oder Originaldaten durch codepro gmbh.

Hat codepro gmbh dem Kunden elektronische Daten oder Papierprints zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von codepro gmbh geändert oder weiterverwendet werden

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwi-schen dem Kunden und codepro gmbh ist eine Weiterverwendung von Produkten, Quellcodes usw. durch den Kunden, welche ihm codeprogmbh für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt hat, ausgeschlossen.

Die Vornahme von Änderungen an Endarbeitser-gebnissen von codepro gmbh durch den Kunden und/oder Dritte ist untersagt und verletzt in je-dem Fall die Urheberrechte von codepro gmbh. Die Erlaubnis zur Vornahme von Änderungen an Endarbeitsergebnissen von codepro gmbh durch den Kunden und/oder Dritte kann allenfalls nach schriftlichem Einverständnis von codepro gmbh sowie Bezahlung einer Lizenz durch den Kunden erteilt werden. Seitens des Kunden und/oder Dritten besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Vornahme von Ände-rungen an Endarbeitsergebnissen von codeprogmbh

Arbeitsergebnisse werden von codepro gmbh für die Dauer von 24 Monaten aufbewahrt. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht von codepro gmbh ist ausgeschlossen kann aber gegen eine entsprechende Vergütung festgelegt werden.

4 Mitwirkungspflichten des Kunde

Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet, damit der Auftrag im vereinbarten Zeitraum durchgeführt bzw. abgeschlossen werden kann.

Alle von codepro gmbh dem Kunden vorge-legten Arbeitsergebnisse (insbesondere Pro-gramme, Berechnungen, Automatisierungs-programme, Designs, Layouts, Entwürfe, Texte, Fotos, Reinzeichnungen usw.) sind vom Kunden gewissenhaft auf Korrektheit zu prüfen. codeprogmbh übernimmt keinerlei Haftung für fehler-haft laufende Programme oder deren Folgeschä-den. Die Korrekte Funktion der Programme und Berechnungen muss durch den Kunden gewis-senhaft geprüft werden bevor das Programm produktiv eingesetzt wird. Auch während dem Einsatz des Programmes ist die Korrektheit aller Funktionen wiederholt zu prüfen, insbesonders wenn Funktionen zum ersten mal verwendet oder wenn Funktionen erweitert oder ergänzt wurden. Reklamationen und/oder Änderungs-wünsche sind unverzüglich (ab Vorlage innerhalb von 5 Tagen) und vor dem produktiven Einsatz anzuzeigen.

Der Kunde stellt codepro gmbh die zur Ausfüh-AGB codepro gmbh / Version 01-143rung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen (insbesondere Materialien, Produkte, Bilder, Daten usw.) rechtzeitig und im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Für die Prüfung der Zulässigkeit der Verwendung und Veröffentlichung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Der Kunde gewährleistet betreffend die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informati-onen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und die Grundlagen nicht fehlerhaft sind. Auf-wendungn welche durch fehlerhafte Grundlagen entstehen werden vollumfänglich verrechnet.

Eine Haftung von codepro gmbh für die Verlet-zung von Rechten Dritter aufgrund der Verwen-dung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Bilder, Musikdaten oder Filmdaten) und Informationen wird im ge-setzlich zulässigen Rahmen vollumfänglich aus-geschlossen. Ansprüche Dritter wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Erheben Dritte gegenüber codepro gmbh solche Ansprüche, so teilt codepro gmbh dies dem Kunden sofort schriftlich mit und überlässt ihm die Führung eines allfälligen Prozesses und die Ergreifung von Massnahmen zur Erledigung des Rechtsstreites. Der Kunde hält codepro gmbh im Rahmen der Abwehr von Ansprüchen Dritter in jedem Fall vollumfänglich schadlos.

Die vom Kunden eingebrachten Unterlagen und Informationen werden diesem auf Verlangen ausgeliefert. Bei Beendigung des Vertragsver-hältnisses wird codepro gmbh die Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unter-lagen und Daten dem Kunden überlassen und von ihm gelieferte Unterlagen und Daten auf Wunsch des Kunden entweder zurückgeben oder diese vernichten, sofern dies rechtlich möglich und zulässig sowie für codepro gmbh zumutbar ist.

5 Lieferfristen

Die Lieferverpflichtungen von codepro gmbh sind erfüllt, sobald die Arbeitsergebnisse von codepro gmbh an den Kunden versandt wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädi-gung, Verlust oder Verzögerung), unabhängig vom Übermittlungsweg, trägt der Kunde. Die Verpflichtung zur Lieferung von Online-Arbeits-ergebnissen ist erfüllt, sobald der Kunde deren Vollständigkeit bestätigt hat. Die Arbeitser-gebnisse gelten mit deren Nutzung durch den Kunden als von ihm abgenommen.

Die Verbindlichkeit von Lieferfristen und -termi-ne steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (siehe Ziffer 5. vor-stehend) vollumfänglich und fristgerecht erfüllt hat und codepro gmbh dem Kunden die Liefer-fristen und -termine schriftlich bestätigt hat.

Durch Verzögerung oder Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden kann eine fristgerechte Lieferung unter umständen-nicht mehr gewährleistet werden. Mehraufwen-dungen, welche bei codepro gmbh aufgrund der Verzögerung oder Nichteinhaltung von Mitwir-kungspflichten durch den Kunden entstehen, hat dieser vollumfänglich zu entschädigen.

6 Abnahme von Arbeitsergebnissen

Von codepro gmbh gelieferte Arbeitsergebnisse hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt und in jedem Fall vor einer Weitergabe an beigezogene Dritte (Druckereien, Bildbearbeitungsagentu-ren usw.) zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber codepro gmbh zu rügen. Unterbleibt die Mängelrüge, gelten die Arbeits-ergebnisse vom Kunden als mangelfrei und vertragsgerecht abgenommen.

Dem Kunden steht bei rechtzeitiger Mängelrüge das Recht zu, Nachbesserungen an den Arbeitsergebnissen zu verlangen, sofern diese nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen und eine Nachbesserung möglich und für codepro gmbh zumutbar ist. Weitergehende Mängelrechte, insbesondere ein Wandelungs- oder Minderungsrecht, die Verweigerung der Vergütung wegen vorhandener oder behaupteter Mängel, das Recht auf Ersatz eines Mangelfolgeschadens sowie weiteren Schadenersatzes, sind ausgeschlossen.

Mit dem Einsatz oder der Verwendung von Produkten und Programmen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für vom Kunden eingesetzte Produk-te oder Programme ist jegliche Gewährleistung von codepro gmbh im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7 Gewährleistung

Eine Gewährleistungsfrist wird durch codeprogmbh ausdrücklich nicht gegeben. Programme und Software werden für aktuelle Plattformen auf dem Stand des Vertragsabschlusses programmiert. Erscheinen während oder nach Abschluss des Vertrages neue Versionen oder Updates ist codepro gmbh nicht verpflichtet auf Änderungen im Zusammenhang mit aktualisier-ter Software, neu Programmiersprachenversio-nen oder Plattformupdates einzugehen.

8 Haftung

Die Haftung von codepro gmbh wird im ge-setzlich zulässigen Umfang vollumfänglich ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für leichtes und mittleres Verschulden, indirekte oder Folgeschäden (insbesondere entgange-ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter), Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten sowie die Haftung für Hilfsper-sonen. Eine allfällige Haftung von codepro gmbh ist maximal auf den Materialwert der für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse durch code-pro gmbh beschränkt. Für ihre Arbeitsergebnis-se und Leistungen gibt codepro gmbh weder Erfolgsgarantien ab noch bietet codepro gmbh solche gegen Erfolgshonorare an.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit und Un-bedenklichkeit der von codepro gmbh erstellten Arbeitsergebnisse und Leistungen wird vollum-fänglich vom Kunden getragen. codepro gmbh haftet insbesondere nicht wegen der in Werbe-massnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden und/oder für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit, Zulässigkeit oder Unbedenklichkeit der im Rahmen des Auftrages erstellten Arbeitsergebnisse. Die Ver-antwortung für die Durchführung von allfälligen rechtlichen Überprüfungen von Arbeitsergeb-nissen und Leistungen liegt vollumfänglich beim Kunden.

codepro gmbh steht dem Kunden bei der Be-antragung von Internet-Domains beratend zur Seite. Auf die Vergabe von Internet-Domains hat codepro gmbh keinen Einfluss. codeprogmbh übernimmt keinerlei Gewähr für eventuell bestehende Rechtsansprüche Dritter an vom Kunden beantragten und/oder registrierten Internet-Domains oder deren Bestandesdauer. Eine Haftung von codepro gmbh für Ansprüche Dritter, die auf einer unzulässigen Verwendung von Internet-Domains durch den Kunden zu-rückzuführen sind, wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich ausgeschlossen.

9 Vergütung

Der Kunde entschädigt codepro gmbh gemäss der im Vertrag / Angebot vereinbarten Vergü-tung. Alle in Angeboten und Aufträgen genann-ten Preise und daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils gelten-den Höhe.

Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sons-tige Leistungen, die codepro gmbh für den Kun-den erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Art. 104 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, codepro gmbh die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur Forderungseinziehung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere die Kosten für Mahnschreiben sowie allfällige im Rahmen des Forderungseinzugs anfallende Rechtsbera-tungskosten. Die Geltendmachung weitergehen-der Rechte und Forderungen bleibt vorbehalten.

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist codepro gmbh nicht verpflichtet, weitere Leis-tungen bis zur Begleichung von ausstehenden Zahlungen des Kunden zu erbringen. Die Zah-lungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.

Erstreckt sich die Erstellung von Arbeitser-gebnissen und Leistungen über eine längere Dauer oder umfasst diese mehrere Einheiten, so ist codepro gmbh berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Teilleis-tungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlagen seitens codepro gmbh verfügbar sein.

Wenn nicht anders vereinbart so sind vom Kunden folgende Akontozahlungen zu leisten. 1/3 Bei Auftragserteilung, 1/3 Bei Fertigstellung Grobgerüst und 1/3 nach Ablieferung der Ar-beitsergebnisse. Nachforderungen von codeprogmbh infolge Mehrleistungen bleiben vorbehal-ten.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ist der Kunde verpflichtet, alle dadurch anfallenden Kosten der codepro gmbh zu ersetzen.

Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages (aus welchen Gründen auch immer) vom Vertrag zurück, so schuldet er auf jeden Fall die Ver-gütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen. Gerät der Kunde in Konkurs oder stirbt er, so ist codepro gmbh berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde schuldet auf jeden Fall die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte am Auftragsergebnis.

Einwendungen gegen Abrechnungen von codepro gmbh sind sofort nach Rechnungser-halt, spätestens jedoch innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmi-gung. Einwendungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit von Abrechnungen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenen Forde-rungen mit Forderungen von codepro gmbh zu verrechnen.

10. Zusatzleistungen, Zusatz- und Nebenkosten

Über den Auftragsumfang hinausgehende Zusatzleistungen von codepro gmbh (insbeson-dere Korrekturlesen oder Abtippen von Texten, Reisekosten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftrags-abwicklung, Drucküberwachung, Benutzerein-führungen, Schulungen usw.) sind vom Kunden zusätzlich zu entschädigen.

Werden auf Wunsch des Kunden über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinausgehende Anzahl von Konzeptionen bzw. Entwürfen ange-fertigt, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Ange-bot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 2 Entwürfe.

Auslagen für technische Nebenkosten und Reisespesen, insbesondere Fotos, Computersupport, Schulungen überdurchschnittliche Anzahl von Prints etc. sind vom Kunden zusätzlich zu entschädigen.

11 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an sämtlichen Arbeitsergebnissen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden bei codepro gmbh.

Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so ist codepro gmbh berechtigt, den Eigentums-vorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentums-vorbehaltsregister eintragen zu lassen.

12 Urheber- und Nutzungsrechte

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von codepro gmbh, insbesondere sämtliche Schutzrechte am geistigen Eigentum an allen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden von codepro gmbh oder von beigezogenen Dritten geschaffenen Zwischen-, Neben- oder Endarbeitsergebnissen (insbe-sondere Algorythmen, Designs, Texte, Bilder, grafische Arbeiten, Filmmaterial, Fotos, Logos, Internetseiten und Programmierung, Datenban-ken und Applikationen). Vorschläge des Kunden, seiner Mitarbeitenden oder beigezogenen Drit-ten oder deren sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht an den Zwischen-, Neben- oder Endarbeitsergebnissen.

Sämtliche von codepro gmbh erstellte Quell-codes sind geistiges Eigentum von codeprogmbh. Änderungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der codepro gmbh vorgenommen werden. Bei jeglichen eigenständigen Ände-rungen am Quellcode von Webseiten und/oder anderen Programmcodes - auch von codeprogmbh genehmigten Änderungen - entfällt jede Gewährleistungspflicht von codepro gmbh.

Sämtliche Arbeitsergebnisse dürfen ohne vor-gängige schriftliche Einwilligung von codeprogmbh weder im Original noch bei der Reproduk-tion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen verblei-ben vollumfänglich bei codepro gmbh, solange die Leistungen von codepro gmbh nicht vollum-fänglich vom Kunden bezahlt wurden. Der Kunde erwirbt erst durch vollständige Bezahlung die Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.

Soweit die Arbeitsergebnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wur-den, hat der Kunde codepro gmbh von sämtli-chen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung von Schutzrechten am geistigen Eigentum geltend gemacht werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm eingeräumte Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf allfällige Konzern- oder Tochter-gesellschaften, zu übertragen. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte und/oder Mehr-fachnutzungen sind, soweit nicht im Projektver-trag geregelt, vergütungspflichtig und bedürfen der vorgängigen schriftlichen Einwilligung von codepro gmbh. Über den Umfang der Nutzung steht codepro gmbh ein unbeschränkter Aus-kunftsanspruch gegenüber dem Kunden zu.

13 Publikation für Eigenwerbung, Urheberrechtshinweise

codepro gmbh ist berechtigt, a) auf sämtlichen Arbeitsergebnissen Urheber-hinweise anzubringen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach Projektab-schluss dürfen solche Urheberhinweise nicht vom Kunden entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neuentwicklung durch den Kunden oder Dritte. In einem solchen Fall ist dem Kunden untersagt, jegliche Arbeitsergebnis-se von codepro gmbh weiter zu verwenden oder als eigene Arbeitsergebnisse und/oder Arbeits-ergebnisse Dritter darzustellen; b) Arbeitsergebnisse bzw. erteilte Aufträge für Eigenwerbung zu publizieren, insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo des Kunden auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Auf die Anbringung von Urheberhinweisen auf Arbeitsergebnissen und/oder auf die Publikation von Arbeitsergebnissen bzw. erteilten Aufträgen für Eigenwerbung kann allenfalls nach schriftli-chem Einverständnis von codepro gmbh sowie Bezahlung einer gesonderten Vergütung durch den Kunden verzichtet werden. Seitens des Kun-den und/oder Dritten besteht keinerlei Rechts-anspruch auf Verzicht auf Anbringung von Urhe-berhinweisen auf den Arbeitsergebnissen und/oder auf die Publikation von Arbeitsergebnissen bzw. erteilten Aufträgen für Eigenwerbung.

Ein Entschädigungsanspruch des Kunden auf-grund Anbringung von Urheberhinweisen auf Arbeitsergebnissen und/oder auf die Publikation von Arbeitsergebnissen bzw. erteilten Aufträgen für Eigenwerbung durch codepro gmbh ist aus-geschlossen.

14 Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestim-mungen dieser AGB unwirksam oder unvoll-ständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht beein-trächtigt. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch eine zulässige wirksame Bestimmung ersetzt, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

Änderungen dieser AGB Änderungen dieser AGB gibt die codepro gmbh dem Kunden bekannt. Geänderte AGB treten für das Vertragsverhältnis zwischen der codepro gmbh und dem Kunden in Kraft, sofern der Kunde den geänderten AGB nicht innert einer Frist von 7 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Bekanntgabe betreffend Änderung der AGB ausdrücklich hingewiesen.

Abtretung von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhält-nis mit codepro gmbh ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf allfällige Konzern- oder Tochtergesellschaften, abzutreten.

Erfüllungsort ist der Sitz von codepro gmbh.

Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis zwischen codepro gmbh und dem Kunden unterstehen dem schweizeri-schen Recht.

GerichtsstandGerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags-verhältnis zwischen codepro gmbh und dem Kunden, inkl. deren Anhänge, einschliesslich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, ist der Sitz von codepro gmbh. Unge-achtet dessen ist codepro gmbh berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

Beringen Kanton Schaffhausen, Januar 2014

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